Gasthaus „Zum Hirschen“ – 28.01.2022

Gasthaus „Zum Hirschen“ – 28.01.2022

Gasthaus "Zum Hirschen" - 28.01.2022

nannte sich das älteste Gasthaus von Brandau.

Um 1550 baute man an diesem Platz eine kleine Schenke (Schänke).
Diese Schenke diente auch als Ortsgericht.
Das heißt, der sogenannte Ortsrichter und die Schöffen regelten dort allgemeine „Dorfangelegenheiten.“
Das waren unter anderem, Steuerangelegenheiten, die Beilegung kleinerer Streitigkeiten, die meist mit einem „Umtrunk“ besiegelt wurden.
Nur wenige waren im 16.Jahrhundert des Schreibens mächtig.
Deshalb bot man im Hause „Schreib- und Gerichtstage“ an. Heute würde man Notartage dazu sagen.
Zu den Schreibtagen wurden zum Beispiel Kauf- und Erbverträge geschlossen.
Die Übergabe des Besitzes oder die Erbgeldzahlung wurde wiederum bei einem Umtrunk mit der ganzen Dorfgemeinschaft gefeiert.

Um 1600 wurde das Haus Baufällig und zu klein.
Man riss es ab und baute an dessen Stelle das Gasthaus Neue Schenke, später umbenannt in „ZUM HIRSCHEN“,in der Gestalt, wie wir es auch heute noch kennen.
Im 17. Jahrhundert, so auch im 30 jährigen Krieg und in den Jahren danach, ging es in Brandau recht turbulent zu. Fast die Hälfte aller Häuser,auch die Neue Schenke Zum Hirschen standen leer.
Die Rothenhauser Grundherrschaft, der Brandau gehörte, bemühte sich immer wieder Käufer oder Pächter für den Hirschen zu finden. Die meisten Betreiber jedoch, waren nur kurz auf dem Anwesen.

Im Archiv findet man einen ausführlichen Kaufvertrag aus dem Jahre 1672.
Darin findet man unter anderem einige Pflichten des Wirtes.
So heißt es:

1. Den Branntwein soll er ein jedes Faßel, wie der frühere Schenk von Rothenhaus, zu nehmen schuldig sein.

2. Das Bier soll er auf eigene Kosten daselbst holen.

3.Soll er sich bei zwei Schock Strafe niemals ohne Bier finden lassen.

4. Den Leuten soll er ein gutes gerechtes maß geben, auch das Bier bei unausbleiblicher Strafe nicht zu verfälschen.

5. Die Schenk soll er nach bestem Können betreiben.
Es ist ihm das das Brot backen und Freischlachten bewilligt worden, und er ist berechtigt, damit uneingeschränkt Handel zu treiben.

6. Wenn er oder mehrere von auswärts in Brandau damit Handel treiben, sollen sie einen Dollar Strafe geben, davon soll er den halben Teil haben, wenn er aber einen verschweigt, soll er selbst die Strafe zu zahlen, schuldig sein.

Die letzten Besitzer waren Josef Weber bis 1942, dann
Tochter Fanny und Paul Vogel.
Hausname: „Schützen-hansl“

Ich erinnere mich, dass es bis ca. Mitte der 90er Jahre unseres Jahrhunderts im Hirschen noch Gaststättenbetrieb gegeben hat.
Seitdem steht das Haus leer.

Mirko von Katharinaberg

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